
Winterdienst
Räum- und Streudienst für private Zufahrten und Hauseingänge, dort wo die Gemeinde nicht mehr zuständig ist. Fester Pikettplan für die Verwaltung.
Der erste Schnee fällt selten dort, wo die Zuständigkeit klar ist. Die Gemeinde räumt die Strasse, aber wer räumt den letzten Meter bis zur Haustür? Genau an dieser Grenze zwischen öffentlichem und privatem Grund entsteht für Verwaltungen jeden Winter dieselbe Lücke, und genau diese Lücke ist teuer, wenn sie offenbleibt: Stürzt jemand vor dem Hauseingang, liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Eigentümerschaft, nicht bei der Gemeinde.
Die Gemeinden im Einzugsgebiet regeln das unterschiedlich, aber im Kern gleich. Die Gemeindewerke Schübelbach räumen nach drei Prioritäten: zuerst Hauptachsen und ÖV-Strassen, dann Quartierstrassen und Parkplätze, zuletzt übrige Gehwege, wobei Strassen mit mehr als sechs Prozent Gefälle beim Salzen vorgezogen werden. Wangen SZ hat im Januar 2026 ein eigenes Winterdienstkonzept beschlossen, das Anstösser ausdrücklich verpflichtet, eigene Schneehaufen selbst zu entfernen, statt sie auf öffentlichen Grund zu schieben. In beiden Fällen steht explizit: Private Zufahrten und Hauseingänge bleiben Sache der Eigentümerinnen und Eigentümer. Genau diesen Teil übernehmen wir.
Was wir genau machen
Vor der Saison legen wir mit der Verwaltung fest, welche Flächen zum Winterdienst gehören: Hauseingänge, private Zufahrten, Besucherparkplätze, Wege zu Briefkästen und Kellereingängen. Bei Schneefall kontrollieren wir diese Flächen vor dem üblichen Arbeitsbeginn der Mieter und räumen, bevor der erste Fussgänger unterwegs ist. Bei anhaltendem Schneefall folgen weitere Kontrollen über den Tag verteilt. Gestreut wird zurückhaltend und gezielt, mit Rücksicht auf Kanalisation und Grünflächen, wie es auch mehrere Gemeinden im Einzugsgebiet für ihre eigenen Strassen so handhaben. Geräumter Schnee wird auf dem Grundstück selbst gelagert, an einer Stelle, die niemanden behindert, nie auf öffentlichem Grund und nie in der Kanalisation, denn das ist in mehreren Gemeinden ausdrücklich verboten. Zu jedem Einsatz gibt es einen Rapport mit Datum und Uhrzeit, den die Verwaltung im Streitfall als Nachweis der erfüllten Sorgfaltspflicht vorlegen kann. Bei länger anhaltender Kälte kontrollieren wir zusätzlich Treppen und schattige Stellen, die auch dann noch vereist sind, wenn die übrige Fläche längst abgetaut ist, denn genau dort passieren die meisten Stürze.
Woran es typischerweise scheitert
Der häufigste Irrtum ist die Annahme, mit der Gemeinde sei bereits alles geregelt. Das stimmt nur für die öffentliche Strasse. Uster etwa salzt Quartierstrassen ab sechs Prozent Gefälle, aber auf Privatstrassen ist der Winterdienst dort ausdrücklich freiwillig, und die Haftung bleibt beim Eigentümer. Gossau ZH wiederum streut auf Quartierstrassen und Trottoirs ausser bei starker Vereisung bewusst kein Salz, aus Rücksicht auf Umwelt und Beläge, ein Massstab, den viele Verwaltungen für die eigene Liegenschaft übernehmen sollten, statt bei jedem Frost grosszügig zu salzen. Ein zweiter Punkt, der oft unterschätzt wird: die Höhenlage. Wald ZH liegt bis auf 1243 Meter über Meer, Bäretswil bis auf 1077 Meter, deutlich höher als der Talboden. Dort fällt Schnee früher, bleibt länger liegen und verlangt einen engeren Kontrollrhythmus als im Talgebiet um Hinwil oder Siebnen. Wer den Winterdienst für ein höher gelegenes Objekt gleich plant wie für eines am See, wird im Januar überrascht.
Für wen
In erster Linie für Immobilienverwaltungen und Bewirtschafter, die für die Eigentümerversammlung eine durchgehende, dokumentierte Lösung für die Verkehrssicherungspflicht brauchen statt einer Grauzone, die im Schadenfall zur Diskussion wird. Ebenso für Stockwerkeigentümergemeinschaften und private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die Hauseingang und Zufahrt nicht mehr selbst schaufeln wollen oder können, sowie für Geschäftsliegenschaften mit Kundenparkplätzen, wo eine geräumte Zufahrt am frühen Morgen über den ersten Eindruck entscheidet.
Ablauf und Offerte
Die Offerte basiert auf einer kurzen Begehung der zu räumenden Flächen und der Lage des Objekts, da Höhenlage und Exposition den Aufwand stark beeinflussen. Daraus entsteht ein Festpreis für die Saison mit klar definierter Pikettbereitschaft. Der Vertrag läuft üblicherweise von November bis März und sollte vor dem ersten Schneefall abgeschlossen sein.
Einzugsgebiet
Wir übernehmen den Winterdienst im Bezirk March SZ und in den Höfen ab Siebnen, im Zürcher Oberland ab Hinwil sowie im Raum Wil SG ab unserem dortigen Standort, mit besonderer Aufmerksamkeit für höher gelegene Gemeinden wie Wald ZH und Bäretswil, wo der Winter früher beginnt.
In diesen Gemeinden
Zu diesen Orten gibt es eine eigene Seite mit dem, was dort konkret gilt. Jede Angabe mit Quelle.
Häufige Fragen
Räumt nicht schon die Gemeinde unsere Strasse?
Die Gemeinde räumt öffentliche Strassen, meist nach Prioritäten gestaffelt: zuerst Hauptachsen und ÖV-Routen, dann Quartierstrassen, zuletzt Gehwege. Private Zufahrten, Hauseingänge und Besucherparkplätze auf dem Grundstück bleiben in jeder Gemeinde Sache der Eigentümerschaft.
Wer haftet, wenn vor dem Hauseingang jemand ausrutscht?
Das Trottoir und die Strasse davor räumt in der Regel die Gemeinde, der Bereich ab Grundstücksgrenze bis zur Wohnungstür liegt aber in der Verkehrssicherungspflicht der Eigentümerschaft. Genau diese Fläche übernehmen wir mit einem festen Pikettplan.
Wie schnell sind Sie bei Schneefall über Nacht vor Ort?
Wir kontrollieren die betreuten Liegenschaften vor dem üblichen Arbeitsbeginn der Mieter und räumen bei Bedarf vor. Bei anhaltendem Schneefall folgen weitere Kontrollen über den Tag verteilt, damit Eingänge nicht zuschneien.
Wohin mit dem geräumten Schnee?
Schnee wird auf dem eigenen Grundstück gelagert, wo er niemanden behindert, und nie auf öffentlichen Grund oder in die Kanalisation geschoben. Mehrere Gemeinden im Einzugsgebiet untersagen das ausdrücklich und kontrollieren das auch.
Streuen Sie mit Salz oder mit Splitt?
Das hängt vom Belag und von der jeweiligen Gemeindepraxis ab. Manche Gemeinden streuen auf Quartierstrassen nur bei starker Vereisung Salz, um Grünflächen und Kanalisation zu schonen. Diese Zurückhaltung übernehmen wir auch auf privatem Grund, ausser bei akuter Rutschgefahr.
Läuft der Winterdienst über die ganze Saison oder pro Einsatz?
Wir empfehlen einen festen Vertrag für die Wintersaison mit Pikettbereitschaft, weil das für die Verwaltung budgetierbar ist und die Verkehrssicherungspflicht durchgehend abgedeckt bleibt. Einzelne Einsätze sind nach Absprache ebenfalls möglich.
Wir schauen es uns an und nennen Ihnen einen Festpreis.
Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, was es kostet, und der Preis bleibt.