Winterdienst in Rüti
Von unserem Standort in Siebnen sind es rund 22 Minuten nach Rüti.
Räum- und Streudienst für private Zufahrten und Hauseingänge, dort wo die Gemeinde nicht mehr zuständig ist. Fester Pikettplan für die Verwaltung.
Alles zu WinterdienstWas in Rüti gilt
Kantonsstrassen räumt der kantonale Unterhaltsdienst, Gemeindestrassen der Werkhof. Private Zufahrten und Parkplätze bleiben bei Eigentümern und Mietern. Schnee darf nicht in die Kanalisation oder in Gewässer entsorgt werden.
Rund 5840 Wohneinheiten. Die Bauzonen teilen sich in 48,4 Prozent Wohnzone, 28,6 Prozent Mischzone, 12,4 Prozent öffentliche Bauzone und 10,6 Prozent Industriezone.
Ortsübliche Kündigungstermine sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September. In der Stadt Zürich entfällt der Junitermin. Die Nachfrage ballt sich dadurch auf drei Wellen im Jahr.
Gut zu wissen für Rüti
Entsorgung vor Ort
Sperrgut kann an den üblichen Kehrichtabfuhrtagen bei den gelben Sammelpunkten bereitgestellt werden, ein Stück darf höchstens 100 mal 100 mal 200 Zentimeter messen und nicht schwerer als 75 Kilogramm sein, pro 5 Kilogramm Gewicht braucht es eine Kehrichtgebührenmarke. Ein Rüti-Kehrichtsack kostet zwischen 85 Rappen und 5.10 Franken, eine Gebührenmarke für Sperrgut 1.70 Franken.
Unsere Dienstleistung in Rüti
Ab hier geht es um Ihren Auftrag: Winterdienst in Rüti. Beschreiben Sie kurz, was Sie benötigen. Wir melden uns persönlich.
Das übernehmen wir
- Schneeräumung von Hauseingängen, privaten Zufahrten und Besucherparkplätzen
- Streuen bei Glätte mit Rücksicht auf Kanalisation, Grünflächen und Beläge
- Pikettbereitschaft mit Kontrolle vor dem üblichen Arbeitsbeginn der Mieter
- Abtransport oder fachgerechte Lagerung von Schneemengen auf dem Grundstück
- Rapport je Einsatz mit Datum und Uhrzeit für die Dokumentation der Verwaltung
Häufige Fragen
Kommen Sie auch nach Rüti?
Von unserem Standort in Siebnen sind es rund 22 Minuten nach Rüti. Die Besichtigung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich, danach steht der Preis fest.
Was kostet es?
Einen Pauschalpreis nennen wir nicht ins Blaue. Wir schauen das Objekt an und nennen danach einen Festpreis, der bleibt. Bei kleineren Aufträgen genügt oft eine Beschreibung mit Fotos.
Wann muss ich buchen?
Ortsübliche Kündigungstermine sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September. In der Stadt Zürich entfällt der Junitermin. Die Nachfrage ballt sich dadurch auf drei Wellen im Jahr.