AFA Umzug, Reinigung & Hauswartung
Kontrolle eines Lüftungsfilters im Technikraum einer Liegenschaft

Technischer Hauswartdienst

Regelmässige Kontrollgänge an Heizung, Storen, Beleuchtung und Gebäudetechnik mit Rapport für die Verwaltung, bevor aus einer Kleinigkeit ein Ausfall wird.

Eine defekte Storensteuerung im dritten Stock, ein Garagentor, das seit zwei Wochen klemmt, eine Kellerleuchte, die niemand ersetzt hat: Keine dieser Kleinigkeiten steht auf der Traktandenliste einer Eigentümerversammlung, bis sich die Mieterschaft beschwert oder aus der Kleinigkeit ein Wasserschaden wird. Die Bewirtschaftung erfährt davon meist zu spät, weil niemand regelmässig durch die Liegenschaft geht und genau hinschaut.

Der technische Hauswartdienst schliesst diese Lücke zwischen grossen, fachbetriebspflichtigen Arbeiten wie der Heizungswartung und der täglichen Realität einer Liegenschaft, in der ständig etwas klemmt, tropft oder flackert. Wir übernehmen für Liegenschaften in der March SZ, im Zürcher Oberland und im Raum Wil SG regelmässige Kontrollgänge, kleine Instandhaltung und ein klares Meldewesen, damit die Verwaltung nicht erst beim Notfall erfährt, dass etwas nicht stimmt.

Was wir genau machen

Der Kontrollgang folgt jedes Mal derselben Route durch die Liegenschaft: Technikräume und Keller, Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen, Aussenanlage mit Garagen und Zufahrten. Im Keller prüfen wir Rückstauklappen, Pumpensümpfe und Wasserenthärter auf Funktion, damit bei Starkregen kein Rückstau ins Gebäude entsteht. An der Heizanlage kontrollieren wir sichtbare Werte wie Druckanzeige und achten auf ungewöhnliche Geräusche oder Feuchtigkeit, ohne selbst an der Anlage zu arbeiten. Storen, Garagentore und Türantriebe werden auf Funktion kontrolliert, defekte Leuchtmittel in der Allgemeinbeleuchtung ersetzt. Alles, was über eine Kleinstreparatur hinausgeht, dokumentieren wir mit Foto und Kurzbeschrieb und melden es direkt an die Verwaltung, mit einer ersten Einschätzung, ob es eilt oder bis zum nächsten Rundgang warten kann. Im Herbst, vor der Heizsaison, gehört zusätzlich eine Kontrolle der Aussenbeleuchtung und der Storenautomatik dazu, weil beide Systeme im Winter wieder häufiger genutzt werden, oft nach Monaten ohne Betätigung. Im Frühjahr prüfen wir umgekehrt, ob Regenrinnen und Ablaufrinnen nach dem Winter noch frei sind, bevor die ersten stärkeren Niederschläge kommen.

Woran es typischerweise scheitert

Der grösste Fehler ist, technische Kontrolle nur reaktiv zu organisieren: Es passiert etwas, ein Mieter ruft an, dann erst wird jemand aufgeboten. Bis dahin ist aus einer tropfenden Verbindung oft ein grösserer Schaden geworden. Der zweite Fehler liegt in der Zuständigkeit: Viele Verwaltungen wissen nicht genau, welche Arbeiten ein Hauswart übernehmen darf und welche zwingend an einen konzessionierten Fachbetrieb gehen, etwa bei Gasheizungen, Elektroinstallationen oder Aufzügen. Wir arbeiten bewusst innerhalb dieser Grenze: Sichtkontrolle und Meldung ja, Eingriffe an bewilligungspflichtigen Anlagen nein. Das schützt die Verwaltung davor, dass eine Kleinreparatur zu einem Haftungsproblem wird. Der dritte, oft unterschätzte Punkt: Ohne schriftlichen Rapport verschwindet Wissen über eine Liegenschaft, sobald eine Person das Objekt wechselt. Ein dokumentierter Kontrollgang bleibt auch dann nachvollziehbar, wenn die Verwaltung selbst personell wechselt. Und schliesslich: Wer erst beim jährlichen Servicetermin des Heizungsfachbetriebs merkt, dass eine Anlage seit Wochen ungewöhnliche Geräusche macht, hat ein teures Zeitfenster verschenkt. Ein kurzer Kontrollgang alle ein bis zwei Wochen schliesst genau diese Lücke zwischen den grossen, planbaren Serviceterminen.

Für wen

In erster Linie für Immobilienverwaltungen und Bewirtschafter, die für mehrere Liegenschaften eine einheitliche, dokumentierte technische Kontrolle wollen, mit einem Ansprechpartner statt wechselnden Handwerkern für jede Kleinigkeit. Ebenso für Stockwerkeigentümergemeinschaften, die an der Versammlung nachweisen wollen, dass die Gebäudetechnik regelmässig kontrolliert wird, und für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ohne eigene Hausverwaltung vor Ort. Auch für Geschäftsliegenschaften mit eigener Haustechnik ist ein fester Kontrollgang sinnvoll, weil ein Ausfall der Beleuchtung oder der Torautomatik dort direkt den Betrieb der Mieterfirmen stört.

Ablauf und Offerte

Am Anfang steht eine Begehung der Liegenschaft, bei der wir Technikräume, Anlagen und den Zustand der Gebäudehülle aufnehmen. Daraus entsteht ein Wartungsplan mit Rhythmus der Kontrollgänge und ein Festpreis pro Monat oder Jahr, der sich klar in die Nebenkostenabrechnung einfügt. Kleinstreparaturen sind im Rundgang enthalten, grössere Arbeiten werden vorgängig mit Kostenschätzung offeriert.

Einzugsgebiet

Wir betreuen die technische Kontrolle von Liegenschaften im Bezirk March SZ und in den Höfen ab Siebnen, im Zürcher Oberland ab Hinwil, von Wetzikon über Rüti bis Uster, sowie im Raum Wil SG ab unserem dortigen Standort.

Häufige Fragen

Reparieren Sie die Heizung selbst, wenn sie ausfällt?

Nein, an der Heizanlage führen wir nur Sichtkontrollen durch, etwa Druckanzeige, Geräusche oder Leckagen. Bei einer Störung melden wir das umgehend mit Foto und Beschrieb an die Verwaltung, damit der Heizungsfachbetrieb gezielt aufgeboten werden kann, statt auf Verdacht zu fahren.

Was bringt ein regelmässiger Kontrollgang, wenn nichts kaputt ist?

Die meisten grösseren Schäden kündigen sich vorher an: ein tropfender Siphon im Keller, eine klemmende Store, ein Garagentor, das nicht mehr sauber schliesst. Wer das früh sieht und meldet, verhindert teure Folgeschäden und ungeplante Ausfälle für die Mieterschaft.

Wie oft findet ein Kontrollgang statt?

Je nach Objektgrösse wöchentlich oder alle zwei Wochen, ergänzt durch einen Rundgang nach Unwettern oder Frostperioden. Den Rhythmus legen wir zusammen mit der Verwaltung fest und halten ihn im Wartungsplan schriftlich fest.

Übernehmen Sie auch die Kontrolle der Rauchmelder?

Die Sichtkontrolle und der Batteriewechsel bei batteriebetriebenen Rauchmeldern gehören zum Kontrollgang, sofern das im Wartungsplan vereinbart ist. Die vorgeschriebene periodische Prüfung durch einen Fachbetrieb ersetzt das nicht.

Was passiert bei einer Störung ausserhalb der Kontrolltermine?

Meldet ein Mieter der Verwaltung ein Problem, etwa eine defekte Aussenleuchte oder ein blockiertes Garagentor, nehmen wir das direkt entgegen und rücken zeitnah aus, ohne auf den nächsten fixen Rundgang zu warten.

Wer entscheidet, ob eine Reparatur ausgeführt wird?

Kleinstreparaturen wie ein Leuchtmittel oder eine Schraube erledigen wir direkt vor Ort. Alles darüber hinaus melden wir mit einer kurzen Einschätzung des Aufwands an die Verwaltung, die dann entscheidet, bevor Kosten entstehen.

Wir schauen es uns an und nennen Ihnen einen Festpreis.

Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, was es kostet, und der Preis bleibt.