AFA Umzug, Reinigung & Hauswartung
Voralpine Schweizer Landschaft im Nachmittagslicht mit Dorf, See und Bergketten

Standorte

Drei Standorte in drei Kantonen: Siebnen SZ als Firmensitz, dazu Wil SG und Holderbank AG. Ab Siebnen bedienen wir auch das Zürcher Oberland, die umliegenden Gemeinden sind in wenigen Minuten erreichbar.

Dritter Standort

Holderbank

Buchenweg 1

5113 Holderbank

Region Lenzburg AG

Auf Google Maps öffnen (öffnet in neuem Tab)

Kündigungstermine: der Unterschied zwischen den Kantonen

Wer eine Wohnung kündigt oder eine neue übernimmt, ist an ortsübliche Termine gebunden. Diese Termine sind in den drei Kantonen nicht dieselben, und das bestimmt, wann im Jahr am meisten los ist.

Kanton Schwyz

Jedes Monatsende

ausser dem 31. Dezember

Ortsüblicher Kündigungstermin ist jedes Monatsende ausser dem 31. Dezember. Wohnungsabgaben verteilen sich dadurch über das ganze Jahr.

Kündigungsfrist: 3 Monate bei Wohnungen (Art. 266c OR)

Kanton Zürich

31.03 · 30.06 · 30.09

nur diese drei Termine

Ortsübliche Kündigungstermine sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September. In der Stadt Zürich entfällt der Junitermin. Die Nachfrage ballt sich dadurch auf drei Wellen im Jahr.

Kündigungsfrist: 3 Monate bei Wohnungen (Art. 266c OR)

Kanton St. Gallen

Kein einheitlicher Termin

massgebend ist der Mietvertrag

Für den Kanton St. Gallen liess sich kein belegter ortsüblicher Kündigungstermin finden. Wir planen die Region Wil deshalb nach dem Termin, der in Ihrem Mietvertrag steht.

Kündigungsfrist: 3 Monate bei Wohnungen (Art. 266c OR)

Wir schauen es uns an und nennen Ihnen einen Festpreis.

Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, was es kostet, und der Preis bleibt.