
Standorte
Drei Standorte in drei Kantonen: Siebnen SZ als Firmensitz, dazu Hinwil ZH und Wil SG. Von dort aus sind die umliegenden Gemeinden in wenigen Minuten erreichbar.
Firmensitz
Siebnen
Adlerstrasse 4
8854 Siebnen
March & Höfe SZ
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Zweiter Standort
Hinwil
Fadacherstrasse 5
8340 Hinwil
Zürcher Oberland
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Dritter Standort
Wil
St. Gallerstrasse 53
9500 Wil
Wil SG und Umgebung
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Kündigungstermine: der Unterschied zwischen den Kantonen
Wer eine Wohnung kündigt oder eine neue übernimmt, ist an ortsübliche Termine gebunden. Diese Termine sind in den drei Kantonen nicht dieselben, und das bestimmt, wann im Jahr am meisten los ist.
Kanton Schwyz
Jedes Monatsende
ausser dem 31. Dezember
Ortsüblicher Kündigungstermin ist jedes Monatsende ausser dem 31. Dezember. Wohnungsabgaben verteilen sich dadurch über das ganze Jahr.
Kündigungsfrist: 3 Monate bei Wohnungen (Art. 266c OR)
Kanton Zürich
31.03 · 30.06 · 30.09
nur diese drei Termine
Ortsübliche Kündigungstermine sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September. In der Stadt Zürich entfällt der Junitermin. Die Nachfrage ballt sich dadurch auf drei Wellen im Jahr.
Kündigungsfrist: 3 Monate bei Wohnungen (Art. 266c OR)
Kanton St. Gallen
Kein einheitlicher Termin
massgebend ist der Mietvertrag
Für den Kanton St. Gallen liess sich kein belegter ortsüblicher Kündigungstermin finden. Wir planen die Region Wil deshalb nach dem Termin, der in Ihrem Mietvertrag steht.
Kündigungsfrist: 3 Monate bei Wohnungen (Art. 266c OR)
Wir schauen es uns an und nennen Ihnen einen Festpreis.
Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, was es kostet, und der Preis bleibt.