Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie in Hinwil
Hinwil ist einer unserer drei Standorte. Kürzere Wege gibt es nicht.
Umzugsreinigung für die Wohnungsabgabe, Festpreis nach Besichtigung und Nachreinigung, bis die Verwaltung abnimmt.
Alles zu UmzugsreinigungWas in Hinwil gilt
Für Kantonsstrassen läuft das Gesuch um Benützung öffentlichen Grundes über die Abteilung Infrastruktur und Umwelt. Ein Gebührenansatz ist nicht publiziert.
Bezirkshauptort. Das Gemeindegebiet reicht bis auf den Bachtel hinauf.
Ortsübliche Kündigungstermine sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September. In der Stadt Zürich entfällt der Junitermin. Die Nachfrage ballt sich dadurch auf drei Wellen im Jahr.
Gut zu wissen für Hinwil
Entsorgung vor Ort
Die Wertstoff-Sammelstelle Steigbreite an der Steigbreitestrasse 14 ist dienstags bis freitags von 9 bis 12 und von 14 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Ein Kehrichtsack der Gemeinde Hinwil kostet je nach Grösse zwischen 70 Rappen und 4.20 Franken, eine Sperrgutmarke für 5 Kilogramm Gewicht 1.40 Franken. Sperrgut wird an festen Wochentagen zusammen mit dem Kehricht abgeholt, ein Stück darf höchstens 190 mal 100 mal 50 Zentimeter messen.
Das ist enthalten
- Küche komplett inklusive Backofen, Kühlschrank und Dunstabzug mit Fettfilter
- Bad und WC entkalkt, inklusive Silikonfugen, Armaturen und Duschglas
- Fenster innen und aussen inklusive Rahmen, Storenkasten und Storenlamellen
- Böden ohne Kleberreste, Bohrlöcher fachgerecht verschlossen
- Kellerabteil, Balkon und Waschküche auf Wunsch inklusive
- Schlusskontrolle anhand einer Checkliste vor dem Abgabetermin
Häufige Fragen
Kommen Sie auch nach Hinwil?
Hinwil ist einer unserer drei Standorte. Kürzere Wege gibt es nicht. Die Besichtigung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich, danach steht der Preis fest.
Was kostet es?
Einen Pauschalpreis nennen wir nicht ins Blaue. Wir schauen das Objekt an und nennen danach einen Festpreis, der bleibt. Bei kleineren Aufträgen genügt oft eine Beschreibung mit Fotos.
Wann muss ich buchen?
Ortsübliche Kündigungstermine sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September. In der Stadt Zürich entfällt der Junitermin. Die Nachfrage ballt sich dadurch auf drei Wellen im Jahr.
Wir schauen es uns an und nennen Ihnen einen Festpreis.
Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, was es kostet, und der Preis bleibt.