AFA Umzug, Reinigung & Hauswartung
Heckenschnitt vor einem Mehrfamilienhaus mit Schubkarre voll Schnittgut

Gartenunterhalt

Regelmässige Umgebungspflege für Liegenschaften mit festem Pflegeplan, dokumentierten Rundgängen und einem Ansprechpartner für die Verwaltung.

Eine Eigentümerversammlung stellt selten Fragen zum Rasenschnitt, solange er stimmt. Sie stellt Fragen, wenn er nicht stimmt: wenn die Hecke zur Nachbarparzelle über die Grenze wächst, wenn der Rasen im Mai kniehoch steht, weil niemand zuständig war, oder wenn beim Frühlingsrundgang niemand sagen kann, wann zuletzt jemand vor Ort war. Für die Bewirtschaftung ist Gartenunterhalt deshalb weniger eine gärtnerische Frage als eine organisatorische: Wer kommt wann, was wird gemacht, und wie lässt sich das gegenüber der Eigentümerschaft belegen.

Genau dafür braucht es einen festen Pflegeplan statt Einzelaufträgen. Ein Rasen, der alle zehn Tage geschnitten wird, sieht am Ende der Saison anders aus als einer, der dreimal im Jahr auf Zuruf gemäht wird, und die Differenz sieht man auf den ersten Blick beim Zufahrtsweg der Liegenschaft. Wir übernehmen den Gartenunterhalt für Mehrfamilienhäuser, Stockwerkeigentum und einzelne Umschwünge in der March SZ, im Zürcher Oberland und im Raum Wil SG als wiederkehrenden Auftrag mit klarem Rhythmus.

Was wir genau machen

Der Unterhalt folgt der Vegetationsperiode, nicht dem Kalendermonat. Von April bis Oktober steht der Rasenschnitt im Zentrum, im Rhythmus, den Fläche und Witterung verlangen, meist alle ein bis zwei Wochen. Parallel dazu werden Beete, Wege und Plätze von Unkraut befreit, damit Fugen und Kiesflächen nicht zuwachsen. Hecken und Sträucher erhalten während der Saison einen Formschnitt, damit Sichtachsen bei Ausfahrten und Hausnummern frei bleiben. Der grössere Rückschnitt, bei dem eine Hecke spürbar kürzer wird, gehört in den späten Winter oder frühen Herbst, ausserhalb der Vogelbrutzeit. Im Herbst kommt die Laubentsorgung dazu, damit Wege nicht rutschig werden und Rasenflächen nicht unter nasser Laubschicht ersticken. In Trockenperioden im Hochsommer passen wir Schnitthöhe und Rhythmus an, damit die Grasnarbe nicht zusätzlich unter Hitze leidet, statt stur nach Kalender zu mähen. Rasenarbeiten führen wir ausserhalb der Ruhezeiten aus, insbesondere nicht sonntags, wie es die Reglemente der meisten Gemeinden im Einzugsgebiet vorsehen. Zu jedem Einsatz führen wir kurz Protokoll, damit die Verwaltung jederzeit nachvollziehen kann, was wann gemacht wurde.

Woran es typischerweise scheitert

Die meisten Probleme entstehen nicht durch schlechte Arbeit, sondern durch fehlende Kontinuität. Ein Gärtner, der diesen Monat kommt und nächsten Monat vergessen geht, hinterlässt Lücken, die eine Eigentümerschaft sofort bemerkt, gerade beim Rasen. Ebenso häufig unterschätzt: der Zeitpunkt des Heckenschnitts. Wer eine Hecke im Frühsommer radikal zurückschneidet, riskiert nicht nur ein kahles Erscheinungsbild bis in den Herbst, sondern häufig auch Konflikte mit Nachbarn und mit dem Vogelschutz während der Brutzeit. Ein dritter Punkt, der bei der Vergabe oft übersehen wird: Zusatzarbeiten nach einem Sturm oder nach starkem Schneefall auf Sträuchern gehören nicht automatisch zum Grundvertrag und sollten vorab geregelt sein, damit später keine Diskussion über die Rechnung entsteht. Auch die Entsorgung des Schnittguts wird gerne unterschätzt: Wer Rasenschnitt liegen lässt statt ihn aufzunehmen, bekommt schnell braune Flecken und Filzbildung, gerade bei stark frequentierten Innenhöfen von Mehrfamilienhäusern.

Für wen

Der Gartenunterhalt richtet sich in erster Linie an Immobilienverwaltungen und Bewirtschafter, die für mehrere Liegenschaften einen verlässlichen, dokumentierten Ansprechpartner suchen statt für jedes Objekt einen anderen Gärtner zu koordinieren. Ebenso geeignet für Stockwerkeigentümergemeinschaften, die an der Versammlung einen klaren, budgetierbaren Posten für den Umschwung wollen, sowie für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Umschwung, die den Unterhalt nicht selbst übernehmen können oder wollen.

Ablauf und Offerte

Am Anfang steht eine kurze Besichtigung vor Ort, bei der wir Fläche, Bepflanzung und Zufahrten aufnehmen. Daraus entsteht ein Pflegeplan mit Rhythmus und ein Festpreis pro Saison oder pro Jahr, den die Verwaltung direkt in die Nebenkostenabrechnung oder das Budget für die Eigentümerversammlung übernehmen kann. Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Termin, üblicherweise auf Beginn der Vegetationsperiode im Frühjahr, ist aber während des Jahres jederzeit aufsetzbar.

Einzugsgebiet

Wir betreuen Liegenschaften im Bezirk March SZ und in den Höfen ab Siebnen, im Zürcher Oberland ab Hinwil, von Wetzikon und Rüti bis Wald ZH und Bäretswil, sowie im Raum Wil SG ab unserem dortigen Standort.

Häufige Fragen

Wie oft kommen Sie im Sommer vorbei?

Je nach Rasenfläche und Wachstum meist alle ein bis zwei Wochen von April bis Oktober. Den genauen Rhythmus legen wir vor Vertragsbeginn gemeinsam mit der Verwaltung fest und halten ihn schriftlich im Pflegeplan fest.

Wann schneiden Sie die Hecken, ohne dass sich Mieter beschweren?

Grössere Rückschnitte legen wir ausserhalb der Vogelbrutzeit in den späten Winter oder frühen Herbst. Den Formschnitt während der Saison sprechen wir zeitlich mit der Verwaltung ab, damit er nicht in eine Vermietungsphase fällt.

Erhält die Verwaltung einen Nachweis über die geleisteten Arbeiten?

Ja. Zu jedem Einsatz gibt es einen kurzen Rapport mit Datum, ausgeführten Arbeiten und Auffälligkeiten. Das erleichtert der Bewirtschaftung die Rechenschaft gegenüber der Eigentümerschaft.

Was passiert, wenn nach einem Sturm Äste oder Laub liegen?

Für solche Fälle ausserhalb des festen Rhythmus vereinbaren wir einen Zusatzeinsatz auf Anruf. Die Verwaltung erhält vorher eine kurze Einschätzung des Aufwands, damit keine Überraschung auf der Abrechnung steht.

Übernehmen Sie auch die Bepflanzung von Rabatten und Kübeln?

Bepflanzung, Nachsaat und der Ersatz abgestorbener Sträucher gehören zum Leistungsumfang, wenn dies im Pflegeplan vereinbart ist. Wir schlagen der Verwaltung pflegeleichte, standortgerechte Pflanzen vor.

Ab welcher Objektgrösse lohnt sich ein fester Vertrag?

Schon ab einer einzelnen Mehrfamilienliegenschaft mit Umschwung, weil ein fester Rhythmus günstiger und planbarer ist als einzelne Anrufe im Bedarfsfall. Für grössere Areale erstellen wir einen gestaffelten Pflegeplan mit mehreren Terminen pro Monat.

Wir schauen es uns an und nennen Ihnen einen Festpreis.

Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, was es kostet, und der Preis bleibt.