Winterdienst in Wald ZH
Wald ZH liegt in unserem Einzugsgebiet und wird ab Hinwil bedient.
Räum- und Streudienst für private Zufahrten und Hauseingänge, dort wo die Gemeinde nicht mehr zuständig ist. Fester Pikettplan für die Verwaltung.
Alles zu WinterdienstWas in Wald ZH gilt
Die Gemeinde räumt nach internem Prioritätensystem. Haus- und Garagenzufahrten bleiben bei Eigentümern und Mietern. Grundeigentümer müssen auf ihr Land geschobenen Schnee im zumutbaren Rahmen dulden. Die Entsorgung in Kanalisation oder Gewässer ist verboten.
Das Gemeindegebiet reicht von 559 bis 1243 Metern über Meer. Zwischen der tiefsten und der höchsten Adresse liegt im Winter oft ein ganz anderer Arbeitstag.
Quelle · Sekundärquelle
Eine Ortsbildschutzzone von kantonaler Bedeutung. Aus der Textilzeit stehen Fabrikgebäude und Fabrikantenvillen, drumherum hügelige ländliche Siedlung.
Quelle · Sekundärquelle
Mit 559 bis 1243 Metern die grösste Höhenspanne im Zürcher Oberland. Winterdienst heisst hier je nach Adresse etwas völlig anderes als im Talboden.
Quelle · Sekundärquelle
Ortsübliche Kündigungstermine sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September. In der Stadt Zürich entfällt der Junitermin. Die Nachfrage ballt sich dadurch auf drei Wellen im Jahr.
Gut zu wissen für Wald ZH
Entsorgung vor Ort
Die Hauptsammelstelle an der Schützenstrasse ist montags bis freitags von 13.30 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 9 bis 15 Uhr offen. Ein Kehrichtsack kostet zwischen 85 Rappen und 5.10 Franken, eine Sperrgutmarke 1.70 Franken für 5 Kilogramm Gewicht. Ein Sperrgutstück darf höchstens 200 mal 250 mal 70 Zentimeter messen und nicht schwerer als 50 Kilogramm sein.
Das ist enthalten
- Schneeräumung von Hauseingängen, privaten Zufahrten und Besucherparkplätzen
- Streuen bei Glätte mit Rücksicht auf Kanalisation, Grünflächen und Beläge
- Pikettbereitschaft mit Kontrolle vor dem üblichen Arbeitsbeginn der Mieter
- Abtransport oder fachgerechte Lagerung von Schneemengen auf dem Grundstück
- Rapport je Einsatz mit Datum und Uhrzeit für die Dokumentation der Verwaltung
Häufige Fragen
Kommen Sie auch nach Wald ZH?
Wald ZH liegt in unserem Einzugsgebiet und wird ab Hinwil bedient. Die Besichtigung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich, danach steht der Preis fest.
Was kostet es?
Einen Pauschalpreis nennen wir nicht ins Blaue. Wir schauen das Objekt an und nennen danach einen Festpreis, der bleibt. Bei kleineren Aufträgen genügt oft eine Beschreibung mit Fotos.
Wann muss ich buchen?
Ortsübliche Kündigungstermine sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September. In der Stadt Zürich entfällt der Junitermin. Die Nachfrage ballt sich dadurch auf drei Wellen im Jahr.
Wir schauen es uns an und nennen Ihnen einen Festpreis.
Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, was es kostet, und der Preis bleibt.