AFA Umzug, Reinigung & Hauswartung

Winterdienst in Hinwil

Hinwil ist einer unserer drei Standorte. Kürzere Wege gibt es nicht.

Räum- und Streudienst für private Zufahrten und Hauseingänge, dort wo die Gemeinde nicht mehr zuständig ist. Fester Pikettplan für die Verwaltung.

Alles zu Winterdienst

Was in Hinwil gilt

Die Abteilung Tiefbau und Werke räumt Gemeindestrassen, Trottoirs und Fusswege.

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Das Gemeindegebiet reicht von 525 bis 1115 Metern über Meer. Zwischen der tiefsten und der höchsten Adresse liegt im Winter oft ein ganz anderer Arbeitstag.

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Bezirkshauptort. Das Gemeindegebiet reicht bis auf den Bachtel hinauf.

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Ortsübliche Kündigungstermine sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September. In der Stadt Zürich entfällt der Junitermin. Die Nachfrage ballt sich dadurch auf drei Wellen im Jahr.

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Gut zu wissen für Hinwil

Entsorgung vor Ort

Die Wertstoff-Sammelstelle Steigbreite an der Steigbreitestrasse 14 ist dienstags bis freitags von 9 bis 12 und von 14 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Ein Kehrichtsack der Gemeinde Hinwil kostet je nach Grösse zwischen 70 Rappen und 4.20 Franken, eine Sperrgutmarke für 5 Kilogramm Gewicht 1.40 Franken. Sperrgut wird an festen Wochentagen zusammen mit dem Kehricht abgeholt, ein Stück darf höchstens 190 mal 100 mal 50 Zentimeter messen.

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Das ist enthalten

  • Schneeräumung von Hauseingängen, privaten Zufahrten und Besucherparkplätzen
  • Streuen bei Glätte mit Rücksicht auf Kanalisation, Grünflächen und Beläge
  • Pikettbereitschaft mit Kontrolle vor dem üblichen Arbeitsbeginn der Mieter
  • Abtransport oder fachgerechte Lagerung von Schneemengen auf dem Grundstück
  • Rapport je Einsatz mit Datum und Uhrzeit für die Dokumentation der Verwaltung

Häufige Fragen

Kommen Sie auch nach Hinwil?

Hinwil ist einer unserer drei Standorte. Kürzere Wege gibt es nicht. Die Besichtigung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich, danach steht der Preis fest.

Was kostet es?

Einen Pauschalpreis nennen wir nicht ins Blaue. Wir schauen das Objekt an und nennen danach einen Festpreis, der bleibt. Bei kleineren Aufträgen genügt oft eine Beschreibung mit Fotos.

Wann muss ich buchen?

Ortsübliche Kündigungstermine sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September. In der Stadt Zürich entfällt der Junitermin. Die Nachfrage ballt sich dadurch auf drei Wellen im Jahr.

Wir schauen es uns an und nennen Ihnen einen Festpreis.

Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, was es kostet, und der Preis bleibt.