AFA Umzug, Reinigung & Hauswartung

Privatumzug in Wald ZH

Wald ZH liegt in unserem Einzugsgebiet und wird ab Hinwil bedient.

Privatumzug von der Einzimmerwohnung bis zum Hochhaus, mit Liftbuchung, Parkbewilligung und Festpreis nach kostenloser Besichtigung.

Alles zu Privatumzug

Was in Wald ZH gilt

Das Gesuch für die Benützung öffentlichen Grundes ist mindestens 14 Tage im Voraus einzureichen. Es kostet CHF 50.– Bewilligungsgebühr plus CHF 50.– je angefangenen Monat.

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Eine Ortsbildschutzzone von kantonaler Bedeutung. Aus der Textilzeit stehen Fabrikgebäude und Fabrikantenvillen, drumherum hügelige ländliche Siedlung.

Quelle · Sekundärquelle

Mit 559 bis 1243 Metern die grösste Höhenspanne im Zürcher Oberland. Winterdienst heisst hier je nach Adresse etwas völlig anderes als im Talboden.

Quelle · Sekundärquelle

Ortsübliche Kündigungstermine sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September. In der Stadt Zürich entfällt der Junitermin. Die Nachfrage ballt sich dadurch auf drei Wellen im Jahr.

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Gut zu wissen für Wald ZH

Entsorgung vor Ort

Die Hauptsammelstelle an der Schützenstrasse ist montags bis freitags von 13.30 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 9 bis 15 Uhr offen. Ein Kehrichtsack kostet zwischen 85 Rappen und 5.10 Franken, eine Sperrgutmarke 1.70 Franken für 5 Kilogramm Gewicht. Ein Sperrgutstück darf höchstens 200 mal 250 mal 70 Zentimeter messen und nicht schwerer als 50 Kilogramm sein.

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Das ist enthalten

  • Ein- und Auspacken nach Zimmerplan, damit am Zielort nichts gesucht werden muss
  • Schutz von Treppenhaus, Lift und Türrahmen mit Decken, Kantenschutz und Bodenschutzfolie
  • Demontage und Montage von Betten, Schränken und Regalen am Umzugstag
  • Organisation von Halteverbotszone oder Parkbewilligung für den Umzugswagen
  • Transport mit dem passenden Fahrzeug, je nach Etage, Lift und Zufahrt

Häufige Fragen

Kommen Sie auch nach Wald ZH?

Wald ZH liegt in unserem Einzugsgebiet und wird ab Hinwil bedient. Die Besichtigung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich, danach steht der Preis fest.

Was kostet es?

Einen Pauschalpreis nennen wir nicht ins Blaue. Wir schauen das Objekt an und nennen danach einen Festpreis, der bleibt. Bei kleineren Aufträgen genügt oft eine Beschreibung mit Fotos.

Wann muss ich buchen?

Ortsübliche Kündigungstermine sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September. In der Stadt Zürich entfällt der Junitermin. Die Nachfrage ballt sich dadurch auf drei Wellen im Jahr.

Wir schauen es uns an und nennen Ihnen einen Festpreis.

Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, was es kostet, und der Preis bleibt.